Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Verträge zwischen Eva-Maria Bieli (nachfolgend "Auftragnehmerin" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) im Bereich Kommunikationsdesign, Branding, Webdesign, Social Media Management und digitales Marketing. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen im Bereich Kommunikationsdesign, Branding, Webdesign, Social Media Management und digitales Marketing. Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Alle Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik und den aktuellen Standards erbracht. Die Auftragnehmerin behält sich vor, Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen, bleibt jedoch für die ordnungsgemässe Erbringung verantwortlich.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Die Preise gelten für die im Angebot beschriebenen Leistungen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Schweizerischen Nationalbank berechnet. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, für grössere Projekte eine Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird im jeweiligen Angebot festgelegt.

Die Zahlung kann per Banküberweisung oder auf andere vereinbarte Weise erfolgen.

5. Leistungserbringung und Termine

Termine und Fristen für die Leistungserbringung sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung stellt.

Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmerin nicht zuzurechnen sind (z.B. verspätete Bereitstellung von Informationen durch den Auftraggeber, höhere Gewalt), verlängern sich die Termine entsprechend. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber über solche Verzögerungen unverzüglich informieren.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Materialien vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Er stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um die bereitgestellten Inhalte nutzen zu lassen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erteilte Freigaben unverzüglich zu erteilen. Wird eine Freigabe nicht innerhalb von 14 Tagen erteilt, kann die Auftragnehmerin die Leistung als genehmigt ansehen und fortfahren.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von der Auftragnehmerin erstellten Werke (Designs, Texte, Grafiken, Codes etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Die Auftragnehmerin behält sich alle Urheberrechte vor, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die erstellten Werke für eigene Zwecke (z.B. Portfolio, Referenzen) zu nutzen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Gewährleistung

Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen und frei von Sachmängeln sind. Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf von einem Jahr ab Ablieferung der Leistung.

Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich rügt.

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Die Auftragnehmerin kann zwischen Nachbesserung und Neuerstellung wählen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

9. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmässig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt wurde. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Auftragnehmerin eine Garantie übernommen hat oder der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Aufwand beschränkt, der entstehen würde, wenn der Auftraggeber regelmässige und ordnungsgemässe Datensicherungen vorgenommen hätte.

10. Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

11. Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei trotz Abmahnung mit Fristensetzung ihre wesentlichen Vertragspflichten erheblich verletzt oder wenn eine weitere Zusammenarbeit aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Bei Kündigung durch den Auftraggeber ist die Auftragnehmerin berechtigt, die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits erbrachte Leistungen bleiben dem Auftraggeber erhalten.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz der Auftragnehmerin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Stand: Januar 2025